„Für die im Studienjahr 2023/2024 stattfindenden Wahlen der direkt zu wählenden Vertreterinnen/Vertreter aus der Gruppe der Studentinnen und Studenten in den Senat, in den Erweiterten Senat und in die Fakultätsräte an der Technischen Universität Chemnitz“
Das steht in der E-Mail vom Wahlamt der TU Chemnitz. Wen könnt ihr wählen? Worum geht es da eigentlich und wieso ist es wichtig wählen zu gehen? Diese Fragen klären wir in diesem Artikel.
Wer wird gewählt?
Als Studierende könnt ihr eure Vertreter*innen in den Senat, den Erweiterten Senat und die Fakultätsräte wählen. In diesen Gremien können die gewählten Vertreter*innen Einfluss auf Hochschulrelevante Entscheidungen nehmen. Sie vertreten die Studierenden in ihren Interessen und Vorstellungen, weil diese Sicht der Dinge bei anderen Senatsmitgliedern nicht unbedingt auf der Tagesordnung stehen, da es sich hierbei vor allem um Professor*innen handelt.
Was machen die einzelnen Gremien?
Fangen wir mal auf der Fakultätsebene mit dem Fakultätsrat an. Der Fakultätsrat übernimmt alle Angelegenheiten der Fakultät, kümmert sich also zum Beispiel um Deine Studien- und Prüfungsordnung, um die Sicherung von Lehrangebot und Qualität der Lehre oder um die finanziellen Mittel. Obwohl die studentischen Vertreter*innen hier nicht die Mehrzahl der Stimmen haben, ist ihre Zustimmung wichtig, um Entscheidungen treffen zu können.
Der Senat hingegen trifft generelle, fakultätsübergreifende Entscheidungen zu allen möglichen Bereichen des universitären Lebens und ist damit das wichtigste Gremium. Hier geht es beispielsweise um den Wirtschaftsplan der Hochschule, die Verpflegungssituation im Hörsaal oder Stellungnahmen der Uni.
Der Senat ist aus 17 Mitgliedern zusammengesetzt, davon drei studentische Vertreter*innen. Vorsitz ist der/die Rektor*in. Für Entscheidungen, die die Studienorganisation betreffen, ist eine Mehrheit der studentischen Vertreter*innen erforderlich.
Der Erweiterte Senat hat etwas weniger zu tun als der Senat. Er setzt sich aus den 17 Senator*innen zusammen, sowie 34 weiteren gewählten Vertreter*innen. Hier geht es vor allem um die Wahl oder Abwahl des/der Rektor*in und den Erlass oder die Änderung der Grundordnung der Universität. Von uns gewählt werden sieben studentische Vertreter*innen.
Die Gleichstellungsbeauftragte sorgt für die praktische Umsetzung von Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen* an der TU. Sie kümmert sich um Belange wie Transparenz bei Beförderungen, Vorurteile gegenüber weiblicher Führungskompetenz, Leistungsdruck resultierend aus höheren Erwartungen an Frauen* als an Männern in gleicher Position und ähnliches. Die Benachteiligung von Frauen* gegenüber Männern soll laut Homepage durch “kompensatorische Förderungs- und Unterstützungsmaßnahmen” verhindert werden.
Das Zentrum für Lehrerbildung hat für die Lehramtsstudierenden die gleiche Funktion wie der Fakultätsrat für die Fakultäten.
Wann und wo wird gewählt?
13. November 2023, Altes Heizhaus, 9.00 bis 18.00 Uhr, Str. der Nationen 62;
14. November 2023, Raum B01.104, 9.00 bis 18.00 Uhr, Wilhelm-Raabe-Str. 43;
15. November 2023, Raum C25.021, 9.00 bis 18.00 Uhr, Reichenhainer Str. 70, Weinholdbau;
16. November 2023, Raum C25.021, 9.00 bis 18.00 Uhr, Reichenhainer Str. 70, Weinholdbau.
Bild von Mohamed Hassan auf Pixabay
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